Suzanne von Borsody: “Auch im Himmel passt Mama auf mich auf”
Mit dieser Frau wird es nie langweilig. Sie ist klug und spontan, frech und unangepasst. Sie hat viel Humor und kann mitreißend Witze erzählen. Schauspielerin Suzanne von Borsody (58) steht mitten im Leben und macht nur das, was sie will und was ihr gefällt. Aber sie hat auch eine ernste Seite. Die zeigt sich sofort, wenn sie über ihre Mutter spricht: Vor drei Jahren ist die große Schauspielerin Rosemarie Fendel mit 85 gestorben. „Sie fehlt mir sehr, meine wunderbare Mutter”, sagt Suzanne. Auch ihr Vater, Schauspieler Hans von Borsody, starb 2013. Er hatte die Familie früh verlassen, Suzanne wuchs bei Mama und Oma auf.
Im neuen Fernsehfilm „Ein Sommer in Florida” spielt Suzanne von Borsody die Mutter von Zwillingen, die gerade lernt, ihre Kinder loszulassen. Sie selbst hatte nie das Gefühl, dass es so einen wahrnehmbaren Abnabelungsprozess von ihrer Mutter gegeben hätte. „Im Grunde bleibt doch jede Mutter immer Mutter und jedes Kind immer Kind. Meine Mutter war immer für mich da. Und natürlich ist sie immer noch da. Ich weiß, dass es ihr gut geht, da wo sie jetzt ist – und dass sie auf mich aufpasst.” Und angesprochen auf ihren Glauben, verrät Suzanne von Borsody: „Ich glaube an Gott und ich glaube auch, dass es “da drüben” schön ist, dass es wie ein “nach Hause kommen” ist.”
Mein Mann nimmt mich so, wie ich bin!
Sie verdankt der Mutter alles. „Sie hat mir den Mut geschenkt, zu sagen, was ich denke. Sie hatte immer ein offenes Ohr und nahm sich Zeit für mich.” Wichtig auch: Mama verstand sich blendend mit Suzannes Mann Jens Schniedenharn (47, Juwelier). Jens lässt ihr den Freiraum, den sie braucht, erklärt Suzanne. Er nimmt sie so und lässt sie so sein, wie sie eben ist – das ist ihr Glücksgeheimnis für 16 Jahre Liebe. Hochzeit war 2014. Klar sind sie oft beruflich getrennt, aber sie fühlen sich immer sehr nah. Suzanne: „Wir haben dennoch genug Zeit für uns. Das klappt ganz gut.”
Auf dem Foto zeigt sich Suzanne von Borsody Komplett Nackt im Film “Lauras Entscheidung” aus dem Jahr 1994.